Zu beachtende Termine für die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe
9. Jahrgangsstufe
- Anmeldung zur externen „Quali“-prüfung:
bis spätestens 01.03. der 9. Jahrgangsstufe mit dem Zwischenzeugnis der 9. Jahrgangsstufe an der zuständigen Mittelschule
Achtung: vorheriges Gespräch mit Klassenlehrer und/oder Beratungslehrer
- Anmeldung zur Beamtenprüfung der zweiten Qualifizierungsebene
erforderlich für Ausbildungsplätze 2020 (früher mittlerer Dienst):
Anmeldung in der Zeit vom 01.02. bis 08.05.2019
Auswahlprüfung am 08. 07.2019
- Bewerbungen für Ausbildungsplätze in der Wirtschaft:
in der Regel mit dem Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe
in größeren Betrieben meist bis spätestens Ende September der 10. Jahrgangsstufe
in anderen Betrieben im Verlauf des 1. Halbjahres der 10. Jahrgangsstufe
Beachtung:
– siehe Aushänge im Klassenzimmer sowie an der Infowand im Erdgeschoss
– siehe Stellenangebote in Presse und Internet
- für gute Schülerinnen und Schüler empfehlenswert:
DBFH (doppelt qualifizierender Bildungsgang „Duale Ausbildung und Fachhochschulreife“, Dauer: drei Jahre , elektrotechnische Berufe, Metallberufe und kaufmännische Berufe
https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schullaufbahnberatung/schullaufbahnen/duale_berufsausbildung_fachhochschulreife/
10. Jahrgangsstufe
- Anmeldung an der Berufsschule, falls man eine Duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule macht
ab Juli für das kommende Schuljahr
- Anmeldung für die Berufliche Oberschule im Anschluss an die Mittlere Reife (FOS)
in der Zeit zwischen dem 18.02. und dem 01.03.2019 mit dem Zwischenzeugnis der 10. Jahrgangsstufe, endgültig mit dem Abschlusszeugnis,
erforderlicher Notendurchschnitt 3,5 aus D, E, M
Aufnahmeprüfung für Fachrichtung Gestaltung am 13.03.2019
- Ausbildungsrichtungen mit nächstgelegenen Standorten
Technik PAN, AÖ, LA
Wirtschaft und Verwaltung PAN, AÖ, LA
Sozialwesen PAN, AÖ, LA
Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie AÖ (voraussichtlich), LA, EG (privat)
Gestaltung SR, M
Gesundheit AÖ, PA, R
Internationale Wirtschaft LA, M
- Anmeldung auf das Gymnasium
Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:
– Eintritt in Jahrgangsstufe 10: nach einer Aufnahmeprüfung und Probezeit grundsätzlich möglich
– Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums eintreten. Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufe 10 bis 12 mit insgesamt 12 Wochenstunden belegt wird. (§ 7 Abs. 3 GSO (n.F.))
– Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11: Für sehr gute Schülerinnen und Schüler mit zweiter Fremdsprache
Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.
- Weitere Informationen zu sonstigen Schularten in Bayern wie z.B.
Berufsfachschulen
Fachschulen
Fachakademien
unter www.km.bayern.de/eltern/schularten