Berufliche Orientierung – Termine

Zu beachtende Termine für die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe

9. Jahrgangsstufe

  • Anmeldung zur externen „Quali“-prüfung:
    bis spätestens 01.03. der 9. Jahrgangsstufe mit dem Zwischenzeugnis der 9. Jahrgangsstufe an der zuständigen Mittelschule
    Achtung: vorheriges Gespräch mit Klassenlehrer und/oder  Beratungslehrer
  • Anmeldung zur Beamtenprüfung der zweiten Qualifizierungsebene
    erforderlich für Ausbildungsplätze 2020 (früher mittlerer Dienst):
    Anmeldung in der Zeit vom 01.02. bis 08.05.2019
    Auswahlprüfung am 08. 07.2019
  • Bewerbungen für Ausbildungsplätze in der Wirtschaft:
    in der Regel mit dem Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe
    in größeren Betrieben meist bis spätestens Ende September der 10. Jahrgangsstufe
    in anderen Betrieben im Verlauf des 1. Halbjahres der 10. Jahrgangsstufe
    Beachtung:
    – siehe Aushänge im Klassenzimmer sowie an der Infowand im Erdgeschoss
    – siehe Stellenangebote in Presse und Internet

10. Jahrgangsstufe

  • Anmeldung an der Berufsschule, falls man eine Duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule macht
    ab Juli für das kommende Schuljahr
  • Anmeldung für die Berufliche Oberschule im Anschluss an die Mittlere Reife (FOS)
    in der Zeit zwischen dem 18.02. und dem 01.03.2019  mit dem Zwischenzeugnis der 10. Jahrgangsstufe, endgültig mit dem Abschlusszeugnis,
    erforderlicher Notendurchschnitt 3,5 aus D, E, M
    Aufnahmeprüfung für Fachrichtung Gestaltung am 13.03.2019
  • Ausbildungsrichtungen mit nächstgelegenen Standorten
    Technik                                                                                       PAN, AÖ, LA
    Wirtschaft und Verwaltung                       PAN, AÖ, LA
    Sozialwesen                               PAN, AÖ, LA
    Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie       AÖ (voraussichtlich), LA, EG (privat)
    Gestaltung                                      SR, M
    Gesundheit                              AÖ, PA, R
    Internationale Wirtschaft                      LA, M
  • Anmeldung auf das Gymnasium
    Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    – Eintritt in Jahrgangsstufe 10: nach einer Aufnahmeprüfung und Probezeit grundsätzlich möglich
    – Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0   in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums eintreten. Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufe 10 bis 12 mit insgesamt 12 Wochenstunden belegt wird. (§ 7 Abs. 3 GSO (n.F.))
    – Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11: Für sehr gute Schülerinnen und Schüler mit zweiter Fremdsprache
    Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.